Google Link-Spam-Richtlinien: Was erlaubt ist – und was abgestraft wird
Die Frage kommt in fast jedem Erstgespräch, meist im gleichen Wortlaut: „Ist Linkkauf jetzt eigentlich verboten?“ Dahinter steckt selten juristisches Interesse, sondern die Sorge, dass ein Budget von 2.000 Euro im Monat die eigene Domain in Gefahr bringt. Die Antwort ist präziser, als beide Lager es gern hätten.
Google verbietet in seinen Richtlinien nicht das Aufbauen von Links. Verboten sind Links, deren primärer Zweck die Manipulation von Rankings ist – und die Trennlinie verläuft dort, wo eine Gegenleistung fließt, ohne dass der Link entsprechend gekennzeichnet wird. Ein bezahlter Beitrag mit rel="sponsored" ist regelkonform. Derselbe Beitrag mit einem dofollow-Keyword-Anker ist ein Verstoß. Der Unterschied sind zwölf Zeichen im Quelltext.
Dieser Artikel übersetzt die Richtlinien in Entscheidungen: was tatsächlich in den Spam-Richtlinien steht, wie zwölf typische Praxisfälle einzuordnen sind, was bei einem Verstoß passiert – und wie ein Antrag auf erneute Überprüfung aussehen muss, damit er durchgeht.
Kurz & knapp
- Googles Spam-Richtlinien für die Websuche verbieten Link-Spam, nicht Linkbuilding. Als Link-Spam gilt jeder Link, dessen primärer Zweck die Manipulation von Rankings ist – nicht jeder Link, der aus einer geschäftlichen Beziehung entsteht.
- Das entscheidende Kriterium ist die Kombination aus Gegenleistung und Kennzeichnung. Fließt Geld, ein Produkt oder eine Dienstleistung, muss der Link mit
rel="sponsored"(ersatzweiserel="nofollow") ausgezeichnet sein, damit er keine Ranking-Signale weitergibt. - Google nennt in der Richtlinie konkrete Beispiele: Kauf und Verkauf von Links für Rankingzwecke, exzessiver Linktausch, automatisiert erzeugte Links, bezahlte Werbeartikel mit optimierten Ankertexten, minderwertige Verzeichnis- und Lesezeichenlinks, Footer- und Widget-Links mit optimierten Ankern sowie Signatur- und Kommentarlinks im großen Stil.
- Ein Verstoß hat zwei mögliche Folgen: eine manuelle Maßnahme, die in der Search Console sichtbar ist und mit einem Antrag auf erneute Überprüfung aufgehoben wird, oder eine algorithmische Entwertung, die niemand meldet und die kein Formular aufhebt.
- Die günstigste Absicherung ist eine Tabelle: jede bezahlte Platzierung mit Datum, Preis, Ankertext und Link-Attribut dokumentiert. Wer diese Liste hat, schreibt im Ernstfall in zwei Stunden einen belastbaren Antrag statt in zwei Wochen eine Rekonstruktion.
- 2026 kommt eine zweite Ebene dazu: KI-Systeme zitieren Quellen. Ein Profil aus bezahlten Ankertext-Links liefert nichts, worauf sich ein Modell berufen könnte – Erwähnungen in vertrauenswürdigen Quellen schon.
Was in den Richtlinien tatsächlich steht
Die Grundlage sind zwei Dokumente. Die Google Search Essentials beschreiben, was eine Seite erfüllen muss, um überhaupt in der Suche erscheinen zu können. Die Spam-Richtlinien für die Google-Websuche beschreiben, was zu einer niedrigeren Einstufung oder zum Ausschluss führt. Link-Spam ist dort eine eigene Kategorie neben Cloaking, Doorway Pages, Scraped Content und anderen.
Die Definition, die Google an den Anfang stellt, ist bemerkenswert eng: Es geht um Links, deren primärer Zweck die Manipulation von Rankings ist. Nicht um Links, die nebenbei auch Rankings beeinflussen. Nicht um Links, für die jemand Arbeit investiert hat. Der Maßstab ist die Absicht hinter der Platzierung, und die lässt sich an drei Dingen ablesen: Wurde etwas dafür gegeben, wurde der Link entsprechend ausgezeichnet, und stünde er auch dann dort, wenn Suchmaschinen nicht existierten?
Die Beispiele, die Google selbst aufführt
Die Richtlinie zählt Fälle auf, die als Link-Spam gelten. Sinngemäß und in unserer Formulierung sind das die folgenden. Prüfen Sie beim Lesen, wie viele davon in Ihrem eigenen Linkprofil vorkommen – bei Unternehmen mit längerer SEO-Historie sind es fast immer zwei bis drei.
- Kauf und Verkauf von Links für Rankingzwecke. Google fasst darunter ausdrücklich mehr als Geldzahlungen: auch der Tausch von Waren oder Dienstleistungen gegen einen Link zählt dazu, ebenso das Zusenden eines kostenlosen Produkts, damit jemand darüber schreibt und dabei verlinkt.
- Exzessiver Linktausch. Gemeint ist das Muster „Du verlinkst mich, ich verlinke dich“ als System – nicht die zwei gegenseitigen Verweise zwischen einem Hersteller und seinem Fachhändler, die inhaltlich beide Sinn ergeben.
- Automatisiert erzeugte Links. Programme und Dienste, die Links zu einer Website erstellen, fallen ohne Ausnahme darunter. Das betrifft Blogkommentar-Bots ebenso wie die „500 Backlinks für 79 Euro“-Angebote, die im Hintergrund genau solche Software einsetzen.
- Bezahlte Werbeartikel mit Ranking-relevanten Links. Advertorials und Native Advertising, für deren Veröffentlichung gezahlt wurde und deren Links Ranking-Signale weitergeben. Genau hier liegt die Grenze, um die es in diesem Artikel geht.
- Minderwertige Verzeichnis- und Lesezeichenlinks. Verzeichnisse ohne redaktionelle Prüfung, die jeden Eintrag gegen Gebühr oder Rücklink aufnehmen, und Social-Bookmark-Netzwerke, die ausschließlich zur Linkerzeugung existieren.
- Footer-, Template- und Widget-Links mit optimierten Ankertexten. Links, die über viele Seiten oder viele Domains hinweg identisch ausgespielt werden, typischerweise aus einer Vorlage oder einem eingebetteten Widget heraus.
- Links in Foren- und Kommentarbeiträgen sowie Signaturen im großen Stil. Der einzelne fachliche Kommentar mit Verweis auf die eigene Seite ist nicht gemeint. Gemeint ist die systematische Streuung optimierter Anker über hunderte Threads.
- Erzwungene Links ohne Wahlmöglichkeit. Wenn ein Vertrag oder Nutzungsbedingungen einen Link vorschreiben und dem Seitenbetreiber nicht erlauben, ihn selbst zu qualifizieren, ist das ein Verstoß – ein Punkt, den Agenturen und Software-Anbieter mit „Powered by“-Klauseln regelmäßig übersehen.
Was in den Richtlinien nicht steht
Ebenso aufschlussreich ist, was fehlt. Es gibt keine Obergrenze für neue Links pro Monat. Es gibt keine erlaubte Quote für Money-Ankertexte. Es gibt keine Mindestwerte für Domain-Kennzahlen, keine Liste verbotener Domains und keine Aussage, dass Gastbeiträge grundsätzlich problematisch wären. Alle Faustregeln, die in dieser Form kursieren, sind Interpretationen des Marktes, nicht Richtlinientext.
Wer Linkbuilding neu aufsetzt, sollte deshalb nicht bei den Grenzwerten anfangen, sondern beim Mechanismus. Wie Links überhaupt wirken und welche Rolle Ankertext, verweisende Domains und Themenrelevanz spielen, ordnet unser Grundlagen-Lernpfad ein.
Die Grenze: Gegenleistung und Kennzeichnung
Reduzieren Sie die gesamte Richtlinie auf einen Satz, bleibt dieser übrig: Sobald für einen Link eine Gegenleistung fließt, darf er keine Ranking-Signale weitergeben – und das teilen Sie Google über ein Link-Attribut mit. Alles Weitere sind Anwendungsfälle dieses einen Prinzips.
Deshalb ist ein Advertorial mit rel="sponsored" regelkonform, obwohl Geld geflossen ist. Sie haben bezahlt, und Sie haben es der Suchmaschine gesagt. Der Link bringt Ihnen Reichweite, qualifizierten Traffic und eine Markenerwähnung im Umfeld einer redaktionellen Quelle – nur eben keine direkte Ranking-Wirkung. Derselbe Beitrag mit einem dofollow-Link auf „günstige Industriewaagen kaufen“ ist ein Verstoß, weil Sie eine bezahlte Platzierung als redaktionelle Empfehlung ausgeben.
Die drei Attribute, ihre Unterschiede und die Frage, warum Google sie seit 2019 als Hinweise und nicht mehr als strikte Direktiven behandelt, haben wir ausführlich in unserem Beitrag zu nofollow, sponsored und ugc beschrieben. Die technische Dokumentation dazu führt Google unter Ausgehende Links qualifizieren.
Der Drei-Fragen-Test vor jeder Platzierung
In der Praxis brauchen Sie keine Richtlinienschulung, sondern drei Fragen, die jeder im Marketing-Team in dreißig Sekunden beantworten kann.
- Fließt eine Gegenleistung? Geld, Rabatt, kostenloses Produkt, Testgerät zum Behalten, Reise, Software-Lizenz, Gegenleistung in Form eines Rücklinks – alles zählt. Wenn ja, gehört ein
sponsored-Attribut an den Link, und die Frage ist beantwortet. - Wer entscheidet über den Ankertext? Wenn Sie den exakten Wortlaut vorgeben und dieser aus Ihrem Money-Keyword besteht, ist die Absicht offensichtlich. Redaktionen, die frei formulieren, verlinken auf den Markennamen oder auf eine beschreibende Phrase. Welche Verteilung unauffällig aussieht, zeigt unser Beitrag zum Ankertext.
- Stünde der Link auch ohne Suchmaschinen dort? Diese Frage klingt weich, ist aber der schärfste Test. Ein Verweis auf Ihre Studie in einem Fachartikel würde auch dann gesetzt, wenn es Google nicht gäbe. Ein Link im dritten Absatz eines fremdproduzierten Textes über ein Thema, mit dem der Publisher nichts zu tun hat, nicht.
Wer nach diesem Test einkauft, verändert seine Beschaffung spürbar: weniger Platzierungen, dafür in Umfeldern, die auch Leser haben. Was solche Platzierungen im deutschen Markt kosten und wo die Risikoschwellen liegen, rechnen wir in unserem Beitrag zu Backlinks kaufen durch.
Zwölf Praxisfälle: erlaubt, Grauzone oder Verstoß?
Die folgende Tabelle enthält die Fälle, die in unseren Projekten am häufigsten zur Diskussion stehen. „Grauzone“ bedeutet dabei nicht „halb verboten“, sondern: Die Einordnung kippt je nach Ausführung, meist an genau einem Detail – dem Attribut oder dem Ankertext.
| Fall | Einordnung | Begründung |
|---|---|---|
| Gastbeitrag ohne Bezahlung, redaktionell geprüft, Fließtextlink auf die Quelle | Erlaubt | Keine Gegenleistung, redaktionelle Entscheidung über Veröffentlichung und Link. Der Regelfall für sauberes Linkbuilding. |
Bezahltes Advertorial mit rel="sponsored" | Erlaubt | Gegenleistung geflossen, Link korrekt qualifiziert. Der Beitrag bringt Reichweite und Markenerwähnung statt Ranking-Signal. |
| Bezahltes Advertorial mit dofollow-Link auf ein Money-Keyword | Verstoß | Bezahlte Platzierung, die Ranking-Signale weitergibt. Genau der Fall, den die Richtlinie als Werbeartikel-Spam benennt. |
| Produkttest, bei dem der Tester das Produkt behält, dofollow-Link | Verstoß | Google nennt das Zusenden eines kostenlosen Produkts für einen Beitrag mit Link ausdrücklich als Linkkauf. Mit sponsored ist derselbe Test unproblematisch. |
| Pressemitteilung über ein Distributionsportal mit optimiertem Ankertext, dofollow | Verstoß | Bezahlte Verbreitung plus Keyword-Anker plus Weitergabe von Ranking-Signalen. Mit Markenanker und nofollow ist die Verbreitung ein PR-Instrument, kein Linkbuilding. |
| Eintrag in ein Branchenverzeichnis mit redaktioneller Prüfung und Aufnahmekriterien | Erlaubt | Verzeichnisse mit echter Auswahl und eigenem Nutzerkreis sind keine minderwertigen Linkquellen. Der Link ist Nebenprodukt eines Eintrags, den auch Menschen nutzen. |
| Automatisierte Eintragung in 200 Verzeichnisse per Dienstleister | Verstoß | Trifft zwei Kategorien gleichzeitig: minderwertige Verzeichnislinks und automatisiert erzeugte Links. Der klassische „Backlink-Paket“-Fall. |
| Fachlicher Kommentar unter einem Blogartikel mit Link auf die eigene Website | Grauzone | Einzeln und thematisch passend unbedenklich, meist ohnehin ugc. Systematisch mit optimierten Ankern gestreut, ist es der von Google benannte Kommentar-Spam. |
| Footer-Link des Webdesigners auf allen Kundenseiten mit „Webdesign München“ | Verstoß | Template-Link über viele Domains hinweg mit optimiertem Ankertext. Erlaubt wäre ein Markenanker mit nofollow – und die freie Entscheidung des Kunden darüber. |
| Gegenseitiger Link mit zwei Partnerunternehmen, inhaltlich begründet | Erlaubt | Die Richtlinie spricht von exzessivem Linktausch. Zwei begründete gegenseitige Verweise, die auch ohne Suchmaschinen sinnvoll wären, sind kein Muster. |
| Organisierter Linktausch in einer Gruppe, inklusive Ringtausch über Dritte | Verstoß | Systematischer Tausch mit dem alleinigen Zweck der Ranking-Verbesserung – auch dann, wenn kein Geld fließt und der Umweg über eine dritte Seite läuft. |
| Vereinssponsoring mit Logo-Link auf der Sponsorenseite | Grauzone | Es fließt Geld, also gehört sponsored an den Link. Der Markenanker und der offensichtliche Sponsoring-Kontext machen den Fall harmlos – die Kennzeichnung fehlt trotzdem fast immer. |
Zwei Muster fallen auf. Erstens: In sechs von zwölf Fällen entscheidet allein das Link-Attribut über die Einordnung. Zweitens: Wo ein Verstoß vorliegt, kommt fast immer ein optimierter Ankertext dazu. Wer bezahlte Platzierungen konsequent kennzeichnet und auf Marken- statt Money-Anker setzt, entfernt damit die beiden häufigsten Auslöser gleichzeitig.
Was passiert bei einem Verstoß
Es gibt zwei völlig verschiedene Konsequenzen, und sie werden im Alltag ständig verwechselt. Die Unterscheidung ist keine Feinheit – sie bestimmt, ob Sie ein Formular ausfüllen oder monatelang Aufbauarbeit leisten.
Die manuelle Maßnahme: sichtbar und reversibel
Eine manuelle Maßnahme wird von einem Menschen bei Google vergeben, nachdem er sich die Website angesehen hat. Sie erscheint im Bereich „Manuelle Maßnahmen“ der Google Search Console, üblicherweise mit der Bezeichnung „Unnatürliche Links zu Ihrer Website“ oder „Unnatürliche Links von Ihrer Website“. Der Eintrag nennt den betroffenen Bereich – die gesamte Website oder einzelne URLs – und häufig Beispiel-Links.
Das ist die gute Variante. Sie wissen, was los ist, Sie wissen, wofür, und es gibt einen dokumentierten Weg zurück: aufräumen, belegen, Antrag auf erneute Überprüfung stellen, warten. Die Maßnahme wird aufgehoben, wenn die Prüfung erfolgreich ist, und die Anzeige in der Search Console verschwindet.
Die algorithmische Entwertung: unsichtbar und ohne Formular
Der Normalfall ist heute ein anderer. Google entwertet Links, die es als Spam einstuft, automatisch – die Signale werden schlicht nicht mehr gezählt. Es gibt dafür keine Meldung, keinen Eintrag und keinen Antrag. Sie merken es daran, dass eingekaufte Links keine Wirkung entfalten, obwohl sie indexiert und dofollow sind.
Für die meisten Unternehmen ist das die eigentlich relevante Konsequenz: nicht Bestrafung, sondern Wirkungslosigkeit. Ein Budget von 24.000 Euro im Jahr, das in Platzierungen fließt, die algorithmisch neutralisiert werden, ist kein Richtlinienproblem – es ist verbranntes Geld. Genau deshalb lohnt die Prüfung vor dem Einkauf mehr als jede Sanierung danach.
Wie Sie den Unterschied erkennen
Die Prüfreihenfolge ist kurz. Öffnen Sie zuerst die Search Console und sehen Sie unter „Manuelle Maßnahmen“ nach. Steht dort „Keine Probleme erkannt“, liegt keine manuelle Maßnahme vor – Punkt. Dann brauchen Sie weder einen Antrag noch eine hektische Disavow-Datei.
Ist der Bereich leer und die Sichtbarkeit trotzdem gefallen, prüfen Sie die zeitliche Passung zu einem Core- oder Spam-Update, danach Content, Suchintention und technische Änderungen. Ein Linkprofil ist erst dann die wahrscheinliche Ursache, wenn es eine dokumentierte Einkaufshistorie gibt. Wie Sie in diesem Fall systematisch vorgehen, beschreibt unser Leitfaden zum Backlink-Audit; ob und wann eine Entwertung per Disavow-Tool sinnvoll ist, klärt der zugehörige Beitrag.
Der Reconsideration Request, der durchgeht
Der Antrag auf erneute Überprüfung wird von einem Menschen gelesen, der an einem Tag viele davon bearbeitet. Er sucht nach vier Belegen, und er sucht sie in dieser Reihenfolge. Fehlt einer, wird abgelehnt – nicht aus Härte, sondern weil der Antrag dann nicht prüfbar ist.
- Ursache benannt. Zeitraum, Verantwortliche, Art der Links, ungefähre Menge. Ein Satz wie „Von Anfang 2021 bis Mitte 2024 haben wir über zwei Dienstleister rund 240 bezahlte Beiträge mit Keyword-Ankertexten ohne Kennzeichnung gebucht“ ist prüfbar. „Uns ist unklar, wie diese Links entstanden sind“ ist es nicht.
- Umfang dokumentiert. Eine öffentlich zugängliche Tabelle mit einer Zeile pro Domain: URL, Datum der Platzierung, Ankertext, Attribut, aktueller Status. Ohne diese Tabelle bleibt jeder Antrag eine Behauptung – und wird als solche behandelt.
- Maßnahmen belegt. Entfernungsversuche zuerst, Entwertung danach. Für jede Domain gehört in die Tabelle, wann Sie den Betreiber kontaktiert haben, über welchen Kanal, mit welchem Ergebnis. Was nicht entfernt werden konnte, landet in der Disavow-Datei – und nur das.
- Prävention beschrieben. Was verhindert die Wiederholung? Gekündigte Verträge, eine schriftliche Beschaffungsrichtlinie mit Kennzeichnungspflicht, eine benannte verantwortliche Person, ein Monitoring-Rhythmus. Diese vier Angaben sind überprüfbar, „wir halten uns künftig an die Richtlinien“ ist es nicht.
Woran Anträge in der Praxis scheitern, ist erstaunlich gleichförmig. Sie werden zu früh gestellt, während die Aufräumarbeit noch läuft. Sie enthalten nur eine Disavow-Datei ohne einen einzigen Entfernungsversuch. Sie diskutieren die Berechtigung der Maßnahme, statt die Ursache einzuräumen. Oder sie schieben die Verantwortung auf eine frühere Agentur – was sachlich stimmen mag, aber die Frage nicht beantwortet, was sich seitdem geändert hat.
Unsere Empfehlung: Halten Sie den Text auf einer Bildschirmseite und verlagern Sie alle Details in die verlinkte Tabelle. Ein abgelehnter Antrag kostet Sie nicht nur die Wartezeit, sondern setzt den ganzen Vorgang zurück – der nächste wird gründlicher und langsamer geprüft.
Wie Sie sich absichern, bevor etwas passiert
Der gesamte Aufwand einer Sanierung entsteht aus einer einzigen Lücke: Niemand weiß mehr, was gekauft wurde. Fünf Maßnahmen schließen diese Lücke, und keine davon kostet nennenswert Zeit, wenn sie von Anfang an läuft.
- Ein Platzierungsregister führen. Eine Tabelle mit sieben Spalten: Datum, Domain, URL, Preis, Dienstleister, Ankertext, Link-Attribut. Jede bezahlte Platzierung kommt hinein, ohne Ausnahme, auch die vom Praktikanten gebuchte. Dieses Dokument ist im Ernstfall Ihr wichtigster Beleg und im Normalfall Ihre Erfolgskontrolle.
- Kennzeichnung vertraglich festhalten. Nehmen Sie eine Klausel in jede Beauftragung auf, die vorschreibt, dass bezahlte Platzierungen als Werbung erkennbar sind und der Link mit
rel="sponsored"ausgezeichnet wird. Damit verlagern Sie die Pflicht dorthin, wo sie technisch umgesetzt wird. Worauf Sie bei der Auswahl eines Dienstleisters sonst noch achten sollten, steht in unserem Beitrag zur Linkbuilding-Agentur. - Ankertext-Disziplin halten. Money-Anker sind das Signal, das aus einer bezahlten Platzierung einen erkennbaren Manipulationsversuch macht. Marken-, URL- und beschreibende Anker tragen den Großteil eines gesunden Profils.
- Regelmäßig auditieren, aber nicht dauernd. Einmal jährlich ein vollständiger Abgleich des Registers mit dem tatsächlichen Linkprofil reicht in den meisten Unternehmen. Zusätzlicher Anlass: Dienstleisterwechsel, Domain-Übernahme, Verantwortungswechsel im Marketing.
- Monitoring aufsetzen. Neue verweisende Domains und verlorene Links gehören in einen monatlichen Blick, damit Auffälligkeiten nicht erst nach einem Jahr sichtbar werden. Den Prozess dafür beschreibt unser Beitrag zum Backlink-Monitoring.
Die zweite Ebene: Zitierfähigkeit statt Linkmenge
2026 hat die Frage nach Richtlinienkonformität eine zusätzliche Dimension. Google zeigt in AI Overviews und im KI-Modus Quellenlinks an, ChatGPT Search und Perplexity zitieren Quellen mit Verweis. Für diese Systeme zählt nicht, ob ein Link Ranking-Signale weitergibt, sondern ob eine Quelle so vertrauenswürdig und eindeutig ist, dass ein Modell Ihre Marke damit belegen kann.
Ein Profil aus bezahlten Keyword-Ankern in thematisch beliebigen Umfeldern liefert dafür nichts. Eine Erwähnung in einem Fachmedium, das tatsächlich gelesen wird, liefert etwas – auch dann, wenn der Link mit sponsored ausgezeichnet ist oder ganz fehlt. Das ist die praktische Pointe der Richtlinien: Was Google als Spam einstuft, ist fast deckungsgleich mit dem, was in KI-Antworten ohnehin nicht als Beleg taugt.
Häufige Fragen
Ist Linkkauf strafbar?
Nein. Googles Spam-Richtlinien sind private Nutzungsregeln eines Unternehmens, kein Gesetz – ein Verstoß führt zu einer schlechteren Einstufung in der Suche, nicht zu einer Strafe im juristischen Sinn. Davon zu trennen ist die Frage der Werbekennzeichnung: In Deutschland gelten für bezahlte Inhalte wettbewerbs- und medienrechtliche Anforderungen, die unabhängig von Google bestehen und sich an den Leser richten, nicht an die Suchmaschine.
Muss ich gekaufte Links kennzeichnen?
Aus Google-Sicht ja: Ein Link, für den eine Gegenleistung geflossen ist, gehört mit rel="sponsored" oder rel="nofollow" ausgezeichnet. Davon unabhängig verlangt das deutsche Wettbewerbs- und Medienrecht, dass bezahlte Inhalte für den Leser als Werbung erkennbar sind – das ist eine Kennzeichnung im sichtbaren Text, nicht im Quelltext. Beide Ebenen sind getrennt zu erfüllen; welche Formulierung im Einzelfall genügt, klären Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Erkennt Google jeden gekauften Link?
Nein, und genau deshalb existiert der Markt weiter. Google gibt an, Link-Spam automatisiert zu erkennen und die betroffenen Links zu neutralisieren; dass dieses System jeden Einzelfall trifft, behauptet niemand. Die praktische Konsequenz ist trotzdem eindeutig: Sie können nicht wissen, welche Ihrer Platzierungen gezählt werden, und kalkulieren deshalb besser mit dem Wert, den ein Link unabhängig von Rankings hat – Traffic, Reichweite, Markenerwähnung.
Was ist der Unterschied zwischen manueller Maßnahme und algorithmischer Abwertung?
Eine manuelle Maßnahme wird von einem Menschen vergeben, erscheint in der Search Console und lässt sich mit einem Antrag auf erneute Überprüfung aufheben. Eine algorithmische Abwertung passiert automatisch, wird nirgends gemeldet und kennt kein Formular – hier hilft nur, die Ursache zu beseitigen und auf die nächste Neubewertung zu warten. Der erste Blick gilt deshalb immer der Search Console.
Wie lange dauert eine Erholung?
Nach der Aufhebung einer manuellen Maßnahme kehren Rankings nach unserer Projekterfahrung nicht schlagartig zurück, sondern über mehrere Wochen – und häufig nicht auf das alte Niveau, weil die entwerteten Links tatsächlich zur früheren Sichtbarkeit beigetragen hatten. Google nennt dafür keine Fristen. Rechnen Sie ab dem Antrag mit einigen Wochen bis zur Entscheidung und mit einem weiteren Quartal, bis sich das Bild stabilisiert.
Sind Linktausch und Kooperationen generell verboten?
Nein. Die Richtlinie spricht von exzessivem Linktausch, also von Systematik. Zwei Unternehmen, die inhaltlich zusammengehören und deshalb gegenseitig verlinken, sind kein Fall für die Spam-Richtlinien. Problematisch wird es, sobald der Tausch organisiert stattfindet, im Umfang keinen inhaltlichen Bezug mehr hat oder über Dritte im Ring läuft, um die Gegenseitigkeit zu verschleiern.
Fazit
Die Antwort auf die Eingangsfrage lautet: Linkkauf ist nicht verboten, undeklarierter Linkkauf mit Ranking-Absicht ist es. Diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit, sondern die gesamte Richtlinie in einem Satz – und sie lässt sich mit einem Attribut im Quelltext und einem Markenanker im Text erfüllen.
Unsere Empfehlung: Führen Sie ab heute ein Platzierungsregister, nehmen Sie die Kennzeichnungsklausel in jede Beauftragung auf und prüfen Sie jede Platzierung mit den drei Fragen aus diesem Artikel. Wer das tut, muss sich um manuelle Maßnahmen nicht sorgen – und stellt gleichzeitig fest, dass er weniger, dafür sichtbarere Platzierungen einkauft.
Weiterlesen: Preise, Anbietertypen und Risikoschwellen im deutschen Markt behandelt unser Beitrag zu Backlinks kaufen. Welches Attribut wann Pflicht ist und was ein nofollow-Link trotzdem bringt, erklären wir unter nofollow, sponsored und ugc. Und wenn Sie ein bestehendes Profil aufräumen müssen, führt Sie unser Backlink-Audit in sieben Schritten durch den Prozess.
Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt Googles Spam-Richtlinien und deren praktische Auslegung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für Fragen zur Werbekennzeichnung nach deutschem Wettbewerbs- und Medienrecht wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.
