Titelkarte: Presseartikel kaufen: bezahlte Platzierungen – Backlinks kaufen, Linkship

Presseartikel kaufen: Bezahlte Platzierungen in Zeitungen und Portalen

Ein Presseartikel lässt sich kaufen, eine Berichterstattung nicht. Diese Unterscheidung ist der Kern dieses Guides. Viele Zeitungen, Regionalportale und Fachmedien verkaufen bezahlte Artikel, oft unter Namen wie Sponsored Article, Partnerbeitrag oder Publireportage. Was sie nicht verkaufen, ist die Unabhängigkeit ihrer Redaktion.

Wer einen Presseartikel kauft, bekommt eine gekennzeichnete Anzeige im redaktionellen Umfeld. Das kann sehr sinnvoll sein: für Bekanntheit in einer Region, für eine Nennung im richtigen Fachmedium, für Leser, die ein Unternehmen sonst nie erreicht. Dieser Guide zeigt, was Sie bekommen, was es kostet und wie es sich von Presseportalen und Digital PR unterscheidet.

Kurz & knapp

  • Ein gekaufter Presseartikel ist eine Anzeige in redaktioneller Aufmachung. Zeitungen und Zeitschriften müssen ihn nach den Landespressegesetzen mit „Anzeige“ kennzeichnen.
  • In unserer Erfassung deutschsprachiger Fachmagazine liegt der Median-Preis für einen bezahlten Online-Artikel bei 1.935 Euro netto, bei Regionalmedien bei 800 Euro (Stand September 2026).
  • Der Link in einem gekauften Artikel soll nach Google rel="sponsored" tragen. Der Wert liegt in Lesern, Reichweite und Nennung, nicht in Ranking-Kraft.
  • Presseportale veröffentlichen Ihre Mitteilung selbst, ohne Redaktion. Digital PR zielt auf freiwillige Berichterstattung. Ein gekaufter Presseartikel liegt dazwischen.
  • Fragen Sie vor der Buchung nach Leserzahlen des Beitrags, Laufzeit, Teaser auf Startseite oder im Newsletter und dem Linkattribut.

Gekauft, eingereicht, verdient: drei Wege in die Presse

Wer „Presseartikel kaufen“ sucht, meint oft eines von drei sehr unterschiedlichen Dingen. Der Unterschied liegt darin, wer entscheidet, ob und wie der Text erscheint.

Drei Wege in die PresseWer entscheidet, ob Ihr Text erscheint?Gekaufter ArtikelMedium veröffentlicht gegen GeldKennzeichnung „Anzeige“ PflichtLink: rel=„sponsored“Planbar, sofortPaid MediaPresseportalSie veröffentlichen selbstKeine Redaktion prüftWirkung: AuffindbarkeitGünstig bis kostenlosOwned MediaDigital PRRedaktion entscheidet freiKein Geld fließtLink oft redaktionellUnsicher, aber wertvollEarned Media
Nur bei Digital PR entscheidet eine Redaktion frei. Der gekaufte Artikel ist planbar, aber Werbung.

Presseportale behandelt der Guide Presseportale und Backlinks, die freiwillige Berichterstattung Digital PR und Linkbuilding. Wie sich der Wert der drei Wege vergleichen lässt, erklärt Earned Media.

Was ein gekaufter Presseartikel kostet

Für unsere Erfassung deutschsprachiger Fachmagazine haben wir die öffentlichen Mediadaten von 781 Magazinen ausgewertet. 196 davon nennen einen Euro-Preis für einen bezahlten Online-Artikel. Die Spanne reicht von 100 bis 10.700 Euro netto. Wie stark der Preis vom Medientyp abhängt, zeigt das Schaubild.

Was ein bezahlter Online-Artikel kostetMedian-Preise in Euro netto nach Medientyp800 €RegionalmedienZeitungsportale, Stadtmagazine1.935 €Alle Fachmagazine196 Magazine mit Euro-Preis~10.000 €Große IT- und WirtschaftsportalePublikumstitel mit ReichweiteQuelle: Linkship-Erfassung, öffentliche Mediadaten, Stand September 2026
Ein Regionalportal kostet im Median weniger als die Hälfte eines Fachmagazins. Große Wirtschafts- und IT-Portale spielen in einer eigenen Liga.

Wichtig: Diese Preise gelten für den Platz. Texterstellung, Bilder, Teaser auf der Startseite oder im Newsletter kosten oft extra. 59 Prozent der Magazine nennen gar keinen öffentlichen Preis; dort wird auf Anfrage verhandelt.

Was Sie für Ihr Geld bekommen

Leistung Typisch enthalten? Darauf achten
Veröffentlichung im redaktionellen Umfeld ja Kennzeichnung „Anzeige“ oben, nicht versteckt
Link zu Ihrer Website meist ja Attribut schriftlich bestätigen lassen
Texterstellung durch den Verlag oft gegen Aufpreis Wer gibt frei, wie viele Korrekturschleifen?
Teaser auf Startseite oder im Newsletter selten inklusive Ohne Teaser kommen kaum Leser
Laufzeit unterschiedlich „Dauerhaft“ schriftlich festhalten
Leserzahl des Beitrags fast nie zugesagt Nach Abschluss Zahlen anfordern

Rechtliche Pflichten für gekaufte Presseartikel

Für Zeitungen und Zeitschriften schreiben die Landespressegesetze bei bezahlten Veröffentlichungen das Wort „Anzeige“ vor. Online gelten zusätzlich § 22 Abs. 1 MStV und § 6 DDG, die Werbung klar erkennbar machen. Der Bundesgerichtshof hat 2014 entschieden, dass „sponsored by“ in einer Zeitung nicht ausreicht. Seriöse Verlage halten sich daran; wenn ein Medium anbietet, ohne Kennzeichnung zu veröffentlichen, ist das ein Warnsignal für die Qualität des ganzen Angebots. Hintergrund und Haftung erklärt Ist Backlinks kaufen erlaubt?.

Wann sich ein gekaufter Presseartikel lohnt

Ein gekaufter Artikel lohnt sich, wenn Sie eine klar umrissene Leserschaft erreichen wollen: Entscheider einer Branche, Menschen in einer Region, Fachleute eines Themas. Er lohnt sich auch als Nennung, die KI-Suchen aufgreifen können. Ob Sprachmodelle gekennzeichnete Beiträge anders gewichten als redaktionelle, dokumentiert allerdings kein Anbieter.

Er lohnt sich nicht als Ersatz für Ranking-Links. Wer gezielt Linkkraft aufbauen will, kombiniert Fachartikel, Datenstudien und Pressearbeit. Wie das für kleine Teams funktioniert, steht in Pressearbeit für KMU.

Was das für Sie konkret heißt

Wählen Sie drei Medien, deren Leser Ihre Kunden sind, nicht die mit der höchsten Domainstärke. Fordern Sie Mediadaten an und fragen Sie nach Teaser, Laufzeit, Attribut und Leserzahl nach Abschluss.

Rechnen Sie den Preis auf die Leser um. Ein Regionalportal für 800 Euro mit Newsletter-Teaser kann mehr bringen als ein großes Portal für 10.000 Euro, auf dem Ihr Beitrag nach einem Tag aus dem Blickfeld verschwindet.

Was dieser Guide nicht leistet

Die Preise beruhen auf öffentlich zugänglichen Mediadaten aus dem September 2026. Formate und Leistungen sind nicht genormt, Preise ändern sich jährlich. Die Angabe für große Portale ist ein gerundeter Median weniger Titel. Rechtliche Hinweise ersetzen keine Beratung.

Häufige Fragen

Kann man Presseartikel kaufen?

Ja. Viele Zeitungen, Regionalportale und Fachmedien verkaufen bezahlte Artikel. Sie erscheinen im redaktionellen Umfeld, müssen aber als Anzeige gekennzeichnet sein. Eine unabhängige Berichterstattung lässt sich nicht kaufen.

Was kostet ein gekaufter Zeitungsartikel?

In unserer Erfassung deutschsprachiger Fachmagazine liegt der Median für einen bezahlten Online-Artikel bei 1.935 Euro netto, bei Regionalmedien bei 800 Euro. Große Wirtschafts- und IT-Portale verlangen rund 10.000 Euro (Stand September 2026).

Muss ein gekaufter Presseartikel gekennzeichnet werden?

Ja. Für Zeitungen und Zeitschriften schreiben die Landespressegesetze das Wort „Anzeige“ vor, online verlangen MStV und DDG eine klare Erkennbarkeit als Werbung. Dies ist keine Rechtsberatung.

Bringt ein gekaufter Presseartikel einen Backlink?

Meist einen Link, regelkonform aber keinen Ranking-Link. Google verlangt für bezahlte Links rel="sponsored" oder rel="nofollow". Der Wert liegt in Lesern, Reichweite und der Nennung im Medium.

Was ist der Unterschied zu einem Presseportal?

Auf einem Presseportal veröffentlichen Sie Ihre Mitteilung selbst, ohne dass eine Redaktion entscheidet. Ein gekaufter Presseartikel erscheint im Medium selbst, mit dessen Lesern und Reichweite, aber als Anzeige gekennzeichnet.

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