Linkbuilding für Zahnärzte: Links und Erwähnungen, die erlaubt sind
Eine Zahnarztpraxis braucht für Google dasselbe wie jedes lokale Unternehmen: ein gepflegtes Unternehmensprofil, Bewertungen und Websites, die auf sie verweisen. Nur darf sie nicht alles tun, was ein Elektrobetrieb oder ein Onlineshop tut. Heilmittelwerbegesetz, Berufsordnung und Wettbewerbsrecht ziehen Grenzen, die viele Linkbuilding-Angebote schlicht übergehen.
Gerade die gängigen Rezepte für lokale Sichtbarkeit – bezahlte Plätze in „Die besten Zahnärzte in …“-Listen, Gutscheinaktionen, Gastbeiträge mit Vorher-Nachher-Bildern – sind für Zahnärzte heikel bis unzulässig. Was eine Agentur als Standardpaket verkauft, kann im Zweifel bei der Kammer landen.
Dieser Branchen-Guide trennt erlaubt, heikel und verboten, zeigt, welche Gesundheitsportale tatsächlich verlinken – das haben wir am 25. Oktober 2026 im Quelltext geprüft – und rechnet einen Plan für sechs Monate durch. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Kurz & knapp
- Zahnärzte dürfen sachlich über ihre Praxis informieren; berufsrechtswidrig ist nach § 21 der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer insbesondere anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung – auch wenn ein Dritter sie im Auftrag der Praxis verbreitet.
- Das Heilmittelwerbegesetz greift, sobald eine Praxis außerhalb der Fachkreise für ein konkretes Verfahren wirbt, etwa für Implantate – nicht bei reiner Imagewerbung für die Praxis.
- Gekaufte Plätze in „Beste Zahnärzte in …“-Listen sind für Zahnärzte besonders riskant: Vergleichende Werbung ist im zahnärztlichen Berufsrecht auch dann unzulässig, wenn sie objektiv nachprüfbar ist.
- In einer Linkship-Prüfung am 25.10.2026 verlinkten Arzt-Auskunft und sanego Zahnarzt-Websites ohne nofollow, jameda mit nofollow; die Zahnarztsuche der BLZK zeigt die Homepage über eine Web-Komponente statt über ein klassisches Link-Element.
- Die ergiebigsten sauberen Linkquellen einer Zahnarztpraxis sind Kammer und Fachgesellschaften, Arzt- und Bewertungsportale, die Gruppenprophylaxe in Kitas und Schulen sowie Fachbeiträge in Regionalmedien.
- Für Nennungen in KI-Antworten kann eine Erwähnung in Portalen und Medien genügen; für das Google-Ranking braucht eine Praxis weiterhin Links.
Ausgangslage: Warum Zahnarztpraxen anders verlinkt werden
Nach Zahnärzten wird fast immer mit Ortsbezug gesucht: „Zahnarzt Nürnberg“, „Kieferorthopäde in der Nähe“, „Implantate Erlangen“. Damit gelten die Regeln der lokalen Suche, die Local SEO für KMU ausführlich beschreibt: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Bekanntheit entsteht durch Links, Erwähnungen und Bewertungen – also außerhalb der Praxiswebsite.
Zwei Dinge machen Zahnarztpraxen zum Sonderfall. Erstens ist Zahnmedizin ein Gesundheitsthema, und Google fasst solche Themen unter „Your Money or Your Life“ (YMYL). In seinem Leitfaden zu hilfreichen Inhalten schreibt Google, seine Systeme gewichteten Inhalte mit hohem E-E-A-T bei Themen wie Gesundheit „nochmal stärker“. E-E-A-T steht für Erfahrung, Fachwissen, Autorität und Vertrauenswürdigkeit; welche Rolle Links dabei spielen, erklärt E-E-A-T und Backlinks.
Zweitens ist Werbung für Zahnärzte rechtlich enger gefasst als in fast jeder anderen Branche. Wer Linkaufbau einkauft, kauft fast immer auch Werbung – und genau dort setzen Berufsordnung und Heilmittelwerbegesetz an. Die allgemeinen Wege zu Links stehen in Backlinks aufbauen: 12 Strategien; hier geht es um das, was für Zahnärzte anders ist.
Der Bedarf ist messbar. Laut DataForSEO wird „zahnarzt marketing“ in Deutschland rund 480-mal im Monat gesucht, „seo zahnarzt“ rund 320-mal, bei Klickpreisen von etwa 15 bis 23 Euro (Stand Oktober 2026). Für „backlinks zahnarzt“ und „linkbuilding zahnarzt“ meldet das Tool kein messbares Suchvolumen. Praxen suchen nach Marketing – die Linkfrage stellt sich meist erst, wenn ein Angebot auf dem Tisch liegt.
Abgrenzung: Dieser Guide behandelt Zahnarztpraxen einschließlich Kieferorthopädie und Oralchirurgie. Für Haus- und Facharztpraxen gilt dieselbe Rechtsbasis mit anderen Linkquellen – dazu Linkbuilding für Arztpraxen.
Was erlaubt ist: drei Regelwerke, die gleichzeitig gelten
Für Links und Erwähnungen einer Zahnarztpraxis greifen drei Regelwerke ineinander. Sie fragen Unterschiedliches, und ein Link kann an jedem einzeln scheitern.
Berufsordnung: sachlich informieren ja, anpreisen nein
Die Berufsordnungen erlassen die Landeszahnärztekammern; Vorbild ist die Musterberufsordnung (MBO) der Bundeszahnärztekammer. Deren § 21 Abs. 1 erlaubt „sachangemessene Informationen“ über die Berufstätigkeit und verbietet berufsrechtswidrige Werbung, „insbesondere eine anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung“. Die Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg etwa übernimmt diesen Wortlaut.
Für Linkbuilding ist der nächste Satz entscheidend: Der Zahnarzt darf berufsrechtswidrige Werbung „durch Dritte weder veranlassen noch dulden“. Was eine Agentur, ein Portal oder ein Magazin im Auftrag der Praxis veröffentlicht, fällt also auf die Praxis zurück. Der Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Musterberufsordnung (5. Auflage, November 2024) stellt zudem klar: Vergleichende Werbung ist im zahnärztlichen Bereich selbst dann verboten, wenn sie objektiv nachprüfbar und weder herabsetzend noch irreführend ist.
Ausdrücklich erlaubt sind dagegen Einträge in öffentliche Verzeichnisse mit allen Angaben, die auch auf einem Praxisschild stehen dürfen, und Zeitungsanzeigen, solange sie nach Form, Inhalt oder Häufigkeit nicht übertrieben wirken. Beides belegt der Kommentar mit Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts.
Heilmittelwerbegesetz: gilt bei Werbung für Behandlungen
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gilt nach § 1 für Werbung für Verfahren und Behandlungen, soweit sie sich auf das Erkennen, Beseitigen oder Lindern von Krankheiten bezieht. Laut BZÄK-Kommentar ist es zu beachten, wenn eine Praxis nicht sich selbst als Ganzes darstellt, sondern ein konkretes Verfahren bewirbt – Implantate statt „Ihre Praxis am Marktplatz“.
- § 3 HWG verbietet irreführende Werbung, etwa den falschen Eindruck, ein Erfolg sei mit Sicherheit zu erwarten.
- § 11 Abs. 1 HWG verbietet außerhalb der Fachkreise unter anderem Veröffentlichungen, deren Werbezweck nicht deutlich erkennbar ist (Nr. 9), missbräuchliche oder irreführende Äußerungen Dritter wie Dankschreiben (Nr. 11) und Werbung, die sich überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richtet (Nr. 12).
- § 11 Abs. 1 Satz 3 HWG verbietet Vorher-Nachher-Vergleiche bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit.
- § 12 HWG verbietet außerhalb der Fachkreise Werbung, die sich auf die in der Anlage genannten Krankheiten bezieht – darunter bösartige Neubildungen, also auch Krebs in der Mundhöhle.
Wichtig für Fachbeiträge: §§ 11 und 12 gelten nur „außerhalb der Fachkreise“. Ein Beitrag in einem zahnärztlichen Fachmedium fällt nicht unter diese Verbote, ein Ratgeber im Stadtmagazin schon.
UWG: Kennzeichnung und Rechtsbruch
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) macht aus beiden Regelwerken ein Abmahnrisiko. Nach § 3a UWG handelt unlauter, wer gegen eine Vorschrift verstößt, die das Marktverhalten regeln soll. Der BZÄK-Kommentar zählt die Werberegeln der Berufsordnung zu diesen Marktverhaltensregeln. Neben der Kammer können deshalb auch Mitbewerber abmahnen.
Bezahlte Beiträge müssen erkennbar sein: Nr. 11 im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG nennt als stets unzulässig den vom Unternehmer finanzierten redaktionellen Inhalt, dessen Werbezweck sich nicht eindeutig ergibt. Nr. 23c verbietet die Beauftragung gefälschter Verbraucherbewertungen. Wie die Kennzeichnung konkret aussieht, steht in Gekaufte Links richtig kennzeichnen.
Bewertungsportale: Eintrag ja, Löschung nur ausnahmsweise
Ob eine Praxis in Arztbewertungsportalen stehen muss, hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden. 2014 (VI ZR 358/13) hielt er die Speicherung von Arztdaten samt Patientenbewertungen grundsätzlich für zulässig. 2018 (VI ZR 30/17) gab er einer Ärztin recht, die ihre Löschung bei jameda verlangte: Das Portal hatte auf Profilen nicht zahlender Ärzte Anzeigen von Konkurrenten eingeblendet, bei Premium-Kunden aber nicht, und damit seine Rolle als „neutraler“ Informationsmittler verlassen (Pressemitteilung des BGH).
Für Praxen heißt das: Ein Basiseintrag lässt sich in der Regel nicht verhindern. Pflegen ist deshalb klüger als ignorieren.
Erlaubt, heikel, verboten: 14 Situationen im Check
Die Tabelle ordnet typische Link- und Erwähnungssituationen ein. Die Einordnung ist unsere redaktionelle Lesart der genannten Vorschriften, keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft die eigene Landeszahnärztekammer – der BZÄK-Kommentar empfiehlt diese Abstimmung etwa bei Bezeichnungen, die mit Fachgebieten verwechselt werden könnten.
| Situation | Einordnung | Warum |
|---|---|---|
| Eintrag in Kammer-Zahnarztsuche, Arzt- und Bewertungsportalen, auch als Premium-Profil | erlaubt | Verzeichniseintrag mit Praxisschild-Angaben ist zulässig; Profiltexte müssen sachlich bleiben |
| Patienten um eine Bewertung bitten | erlaubt | ohne Gegenleistung und ohne Vorgabe zum Inhalt |
| Redaktioneller Fachbeitrag oder Interview in der Lokalzeitung | erlaubt | Name und Praxisort dürfen genannt werden; die Sachinformation muss im Vordergrund stehen |
| Gekennzeichnetes Advertorial im Stadtmagazin, Link mit rel=“sponsored“ | erlaubt, wenn sachlich | Werbezweck erkennbar (§ 11 Abs. 1 Nr. 9 HWG, UWG); nicht anpreisen |
| Logo-Link als Sponsor des Sportvereins | erlaubt | Sponsoring ist erkennbar; für Google rel=“sponsored“ |
| Prophylaxe-Besuch in Kita oder Schule, Erwähnung auf deren Website | erlaubt | Gesundheitsaufklärung; keine Werbung, die sich an Kinder richtet |
| Vorher-Nachher-Bilder in einem Gastbeitrag | heikel | laut BZÄK-Kommentar seit 2012 nicht mehr generell verboten; verboten bei plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit |
| Ratgeber „Mundkrebs früh erkennen“ mit Praxishinweis | heikel | Aufklärung ist erlaubt, Werbung mit Bezug auf bösartige Neubildungen nicht (§ 12 HWG) |
| Autorenbox mit „Spezialist für Implantologie“ | heikel | laut BZÄK-Kommentar nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig; Tätigkeitsschwerpunkte nach Kammerregeln |
| Eintrag in der Anwendersuche eines Herstellers | heikel | Berufsbezeichnung nicht für gewerbliche Zwecke (§ 21 Abs. 4 MBO); keine Werbung für Dritte |
| Provision je vermitteltem Patienten an ein Portal | heikel bis verboten | KG Berlin wertete eine Vermittlungsgebühr als Entgelt für die Zuweisung von Patienten; endgültig entschieden ist das laut Kommentar nicht |
| Bezahlter Platz in „Die 10 besten Zahnärzte in …“ | verboten | vergleichende, anpreisende Werbung durch Dritte veranlasst; ohne Kennzeichnung zusätzlich UWG |
| Gekaufter Gastbeitrag ohne Werbehinweis, Link dofollow | verboten | als Information getarnte Werbung (UWG Anhang Nr. 11, § 11 Abs. 1 Nr. 9 HWG); Link-Spam nach Google |
| Bewertungen kaufen oder schreiben lassen | verboten | UWG Anhang Nr. 23c |
Das Muster: Erlaubt ist fast alles, was sachlich informiert und als das erkennbar ist, was es ist. Problematisch wird es, sobald sich die Praxis über andere stellt, mit Erfolgsversprechen arbeitet oder Geld für Empfehlungen fließt. Ausgerechnet die in anderen Branchen verbreitete Taktik, sich für KI-Suchen in Bestenlisten einzukaufen, ist für Zahnärzte tabu.
Linkquellen für Zahnarztpraxen: Aufwand und geprüftes Linkattribut
Welche Portale tatsächlich verlinken, steht selten in den Angeboten. In unserer Erfassung stehen 17 Verzeichnisse aus dem Gesundheitswesen mit Deutschlandbezug; bei nur einem war das Linkattribut bestätigt (Stand 25.10.2026). Deshalb haben wir am 25. Oktober 2026 den ausgelieferten Quelltext von Zahnarzt-Profilen geprüft. Was die Attribute bewirken, erklärt Nofollow, Sponsored, UGC.
| Quelle | Linkattribut (geprüft 25.10.2026) | Aufwand | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Arzt-Auskunft (Stiftung Gesundheit) | ohne nofollow: 8 von 8 Profilen, rel=“noopener“ | gering | Website im Profil hinterlegen |
| sanego | ohne nofollow: 2 von 4 Profilen mit Website-Link | gering | Profil übernehmen, Website ergänzen |
| jameda | nofollow: 3 von 4 Profilen mit Website-Link, alle rel=“nofollow“ | gering bis mittel | Wert liegt in Bewertungen, nicht in Linkkraft |
| Zahnarztsuche der BLZK (Beispiel Landeskammer) | unklar: Web-Komponente statt Link-Element | gering | Homepage im Kammerportal hinterlegen |
| Doctolib | nicht prüfbar | gering bis mittel | Buchungsportal, kostenpflichtig |
| Mitgliedersuchen von Fachgesellschaften | nicht prüfbar (per JavaScript geladen) | mittel | Mitgliedschaft, oft Zertifikat nötig |
| Veranstaltungsübersicht Tag der Zahngesundheit | nicht prüfbar | gering | Eintrag laut Veranstalter kostenlos |
| Kitas und Schulen (Gruppenprophylaxe) | je nach Einrichtung | mittel | meist Erwähnung, seltener Link |
| Regionalmedien: Fachbeitrag, Interview | Entscheidung der Redaktion | mittel bis hoch | 161 Titel mit Regionalbezug in unserer Erfassung |
| Zahnmedizinische Fachmedien | Entscheidung der Redaktion | hoch | stärkt Fachautorität; §§ 11, 12 HWG gelten dort nicht |
Kammer und Portale: die Pflichtbasis
Beginnen Sie mit den Einträgen, die ohnehin existieren. Die Zahnarztsuche der Bayerischen Landeszahnärztekammer zeigt die Praxis-Homepage, wenn sie hinterlegt ist. Im Quelltext steckt sie allerdings in einer eigenen Web-Komponente statt in einem üblichen Link-Element, die Adresse in unserer Stichprobe ohne „https://“. Google schreibt in seiner Dokumentation zu crawlbaren Links, es könne einen Link im Allgemeinen nur crawlen, wenn es sich um ein a-Element mit href-Attribut handelt. Ob der Kammereintrag als Link zählt, ist also offen – als Erwähnung durch eine Körperschaft zählt er trotzdem.
Arzt-Auskunft und sanego setzten in unserer Stichprobe Links ohne nofollow, jameda mit nofollow. Für das Ranking zählen also die ersten beiden mehr, für Patienten zählt, wo die Bewertungen stehen. In einer früheren Linkship-Stichprobe mit lokalen Fragen an ChatGPT stammten 10 von 12 zitierten Quellen aus Verzeichnissen und Bewertungsportalen. Halten Sie Name, Adresse und Telefon überall identisch – wie das systematisch geht, zeigt Citations aufbauen.
Fachgesellschaften
Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI), die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) oder die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET) bieten Patienten eine Mitglieder- oder Behandlersuche. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft, oft auch ein Zertifikat; die Zahnarztsuche der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) nennt Mitgliedschaft und Zustimmung zur Veröffentlichung als Bedingung.
Thematisch sind das die stärksten Verweise, die eine Praxis bekommen kann: Sie belegen Fachwissen genau dort, wo Suchmaschinen und KI-Systeme danach suchen. Wie Sie Kammer- und Verbandseinträge systematisch angehen, beschreibt Links von Verbänden und Kammern.
Gruppenprophylaxe in Kitas und Schulen
Nach § 21 SGB V fördern die Krankenkassen gemeinsam mit den Zahnärzten Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern unter zwölf Jahren – „vorrangig in Gruppen, insbesondere in Kindergärten und Schulen“. Organisiert wird das über die Landesarbeitsgemeinschaften für Jugendzahnpflege, an denen sich Praxen mit Besuchen in Einrichtungen beteiligen.
Kitas und Schulen erwähnen solche Besuche nach unserer Erfahrung oft auf ihrer Website, verlinken aber seltener. Die Grenze zieht § 11 Abs. 1 Nr. 12 HWG: Werbemaßnahmen, die sich überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richten, sind verboten. Zahnputzübung und Aufklärung ja, Flyer „Komm zu uns in die Praxis“ und Giveaways mit Praxislogo für die Kinder nein.
Regionalmedien und Fachmedien
Lokalredaktionen suchen Fachleute für Themen mit Anlass: den Tag der Zahngesundheit am 25. September, Zahnpflege bei Schulanfängern, Kosten für Zahnersatz. Der BZÄK-Kommentar gibt für Presseauftritte klare Leitplanken: Name, Wirkungsstätte und zulässige Bezeichnung dürfen genannt werden, eine „wiederholte, betonte oder auffällige Nennung des Namens“ nicht. Behalten Sie sich die Freigabe des Textes vor – auch das empfiehlt der Kommentar.
In unserer Erfassung deutschsprachiger Fachmagazine stehen 161 Titel mit Regionalbezug, dazu vier zahnmedizinische Fachmedien für Beiträge unter Kollegen. Wie Sie Redaktionen ansprechen, zeigt Pressearbeit für kleine Unternehmen.
Fünf zahnärztliche Themen, die Links verdienen
Ein Link braucht einen Anlass. Bei Zahnarztpraxen liefern ihn die Fachgebiete selbst – vorausgesetzt, der Inhalt informiert, statt zu werben. Fünf Themen eignen sich nach unserer Erfahrung besonders:
- Prophylaxe: eine Seite für Eltern zur Zahnpflege nach Alter, die Kitas und Elternportale verlinken können. Sachlich und an Eltern gerichtet, nicht an Kinder.
- Implantologie: der Ablauf von der Diagnostik bis zur fertigen Versorgung mit realistischen Zeiträumen und Risiken. Keine Erfolgsgarantie – § 3 HWG verbietet den Eindruck, ein Erfolg sei sicher.
- Kieferorthopädie: Antworten auf typische Elternfragen zu Zeitpunkt, Dauer und Kostenübernahme. Kieferorthopädie ist eine Fachzahnarzt-Bezeichnung; wer sie nicht führt, darf nach § 21 Abs. 2 MBO keine Verwechslungsgefahr erzeugen.
- Angstpatienten: ein ehrlicher Ablauf des ersten Termins für Menschen mit Zahnbehandlungsangst. Auf solche Seiten verweisen Beratungs- und Selbsthilfeangebote eher als auf eine Leistungsseite – solange sie nicht mit der Angst werben.
- Kosten und Zahnzusatzversicherung: eine verständliche Erklärung, wie sich Festzuschuss der Krankenkasse, Eigenanteil und Zusatzversicherung zusammensetzen. Ein kleiner Rechner kann daraus einen Linkmagneten machen, siehe Tools als Linkmagnet.
Solche Seiten sind zugleich Material für die KI-Suche. ChatGPT und andere Systeme stützen ihre Antworten auf Quellen, die eine Frage sachlich beantworten. Für eine Nennung dort genügt die Erwähnung, ein Link ist nicht nötig – mehr dazu in Brand Mentions aufbauen.
Plan für sechs Monate
Der Plan setzt ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil voraus. Fehlt es, beginnt alles dort, siehe Google-Unternehmensprofil und Firmeneinträge. Aufwand: rund drei Stunden pro Woche, etwa durch die Praxismanagerin.
- Monat 1 – Inventur und Rechtscheck: alle bestehenden Einträge und Erwähnungen auflisten. Bezeichnungen wie Tätigkeitsschwerpunkte mit den Regeln der eigenen Kammer abgleichen, Werbeaussagen und Bilder auf der Website prüfen.
- Monat 2 – Einträge: Homepage in der Kammer-Zahnarztsuche hinterlegen, Profile auf Arzt- und Bewertungsportalen vervollständigen, Mitgliedersuchen der Fachgesellschaften aktivieren. Überall identische Praxisdaten.
- Monat 3 – ein Inhalt mit Anlass: eine sachliche Ratgeberseite aus den fünf Themen oben, verantwortet von einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt der Praxis mit Namen und Qualifikation.
- Monat 4 – Beziehungen: Kitas und Schulen aus der Gruppenprophylaxe, den gesponserten Verein und Partner wie Dentallabor oder Physiotherapie um eine Erwähnung bitten – ohne Gegenleistung für Zuweisungen. Mehr in Sponsoring-Links und Links von Partnern und Lieferanten.
- Monat 5 – Regionalmedien: zwei bis drei Themenangebote an Lokalredaktionen. Für den Herbst den Tag der Zahngesundheit vormerken und die eigene Aktion in die Veranstaltungsübersicht eintragen.
- Monat 6 – messen und nachfassen: Linkstatus aller Anfragen prüfen, Erwähnungen ohne Link nachfassen (siehe unverlinkte Markennennungen), Zahl der verweisenden Domains und Bewertungen mit dem Ausgangswert vergleichen.
Was Sie nicht tun sollten
- Sich in Bestenlisten einkaufen. Ein bezahlter Platz in „Top 10 Zahnärzte in …“ ist vergleichende Werbung, die Sie veranlasst haben. Daran ändert sich nichts, wenn eine Agentur das Paket „GEO-Optimierung“ nennt.
- Ungekennzeichnete Gastbeiträge kaufen. Sie verstoßen gegen UWG, § 11 Abs. 1 Nr. 9 HWG und Googles Spam-Richtlinien. Die allgemeine Rechtslage steht in Ist Backlinks kaufen erlaubt?.
- Bewertungen kaufen oder schreiben lassen. Nr. 23c im Anhang zum UWG verbietet die Beauftragung gefälschter Bewertungen ausdrücklich.
- Rabatte über Deal-Portale anbieten. Das KG Berlin hat Werbung für zahnärztliche Leistungen zu Pauschalpreisen unterhalb der Mindestgebühr der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) für unzulässig erklärt; der BGH wies die Nichtzulassungsbeschwerde zurück, so der BZÄK-Kommentar.
- Für Hersteller werben. Testimonials mit Berufsbezeichnung für Produkte und der Hinweis auf die Herstellerfirma eines Geräts gelten laut BZÄK-Kommentar als unzulässige Werbung für Dritte. Gastbeiträge auf Herstellerblogs sind deshalb eine schlechte Linkquelle.
- Mit Selbstverständlichkeiten oder Versprechen werben. „Schmerzfrei garantiert“ suggeriert einen sicheren Erfolg (§ 3 HWG). Selbst „patientenschonende Verfahren“ hat das OLG Nürnberg als irreführend gewertet, weil sie selbstverständlich sind – im Gastbeitrag genauso wie auf der eigenen Website.
- Auf Linknetzwerke setzen. Private Blognetzwerke tragen in keiner Branche dauerhaft, in einer Branche, in der Google Vertrauen besonders gewichtet, erst recht nicht. Warum, steht in PBN: private Blognetzwerke.
Beispiel-Rechnung: eine Praxis mit drei Behandlern
Hinweis: Das Beispiel ist erfunden. Es zeigt Ablauf und Größenordnungen aus unserer Erfahrung, keinen echten Kunden und keine Zusage.
Eine Gemeinschaftspraxis mit drei Zahnärztinnen und Zahnärzten in einer Stadt mit rund 120.000 Einwohnern, Schwerpunkte Prophylaxe und Implantologie. Ausgangswert: elf verweisende Domains, also verschiedene Websites, die auf die Praxis verlinken. Die Praxismanagerin übernimmt den Plan mit drei Stunden pro Woche.
| Quelle | Maßnahme | Erwartete neue Domains | Linkart |
|---|---|---|---|
| Kammer-Zahnarztsuche | Homepage hinterlegen | 1 | Wirkung offen |
| Arzt-Auskunft, sanego | Profile vervollständigen | 2 | ohne nofollow |
| Fachgesellschaft | Mitgliedersuche aktivieren | 0 bis 1 | nicht geprüft |
| Sportverein | Sponsorenseite | 1 | sponsored |
| Kitas und Schulen | Erwähnung erbitten | 0 bis 1 | je nach Einrichtung |
| Regionalmedien | 3 Themenangebote | 0 bis 2 | Entscheidung der Redaktion |
| Stadtmagazin | 1 gekennzeichnetes Advertorial | 1 | sponsored |
| Partner (Labor, Physiotherapie) | Erwähnung erbitten | 0 bis 2 | unterschiedlich |
| Summe | 5 bis 11 |
Die Rechnung: 26 Wochen mal 3 Stunden ergeben 78 Stunden. Bei angenommenen internen Kosten von 45 Euro je Stunde sind das 3.510 Euro. Dazu kommt das Advertorial: In unserer Erfassung nennen 26 Titel mit Regionalbezug einen Einstiegspreis in Euro, der Median liegt bei rund 990 Euro (Spanne 104 bis 3.990 Euro, Formate vom Banner bis zum Advertorial). Mit 990 Euro gerechnet, kostet das Halbjahr 4.500 Euro.
Geteilt durch 5 bis 11 neue verweisende Domains sind das rund 410 bis 900 Euro je Domain. Zählt man nur Verweise ohne nofollow oder sponsored – Arzt-Auskunft, sanego und im besten Fall Fachgesellschaft, Kita, Regionalmedien und Partner –, bleiben 2 bis 8 Domains zu rund 560 bis 2.250 Euro.
Das ist kein Schnäppchen. Dafür ist jeder dieser Verweise berufsrechtlich sauber, stammt aus der eigenen Stadt oder dem eigenen Fach und bleibt, wenn das Projekt endet. Ob sich das gegenüber gekauften Links rechnet, können Sie mit dem Link-ROI-Rechner prüfen.
Was das für Sie konkret heißt
Öffnen Sie heute die Zahnarztsuche Ihrer Landeszahnärztekammer und Ihre Profile bei Arzt-Auskunft, sanego und jameda. Prüfen Sie drei Dinge: Ist die Homepage hinterlegt? Stimmen Name, Adresse und Telefon überein? Stehen dort Bezeichnungen, die Ihre Kammer nicht kennt?
Legen Sie danach jedes laufende Marketingangebot neben die Tabelle mit den 14 Situationen. Was in der Spalte „verboten“ landet, beenden Sie. Was „heikel“ ist, klären Sie mit Ihrer Kammer, bevor der Vertrag verlängert wird.
Was das nicht leistet
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Die Berufsordnungen unterscheiden sich von Land zu Land im Detail, und die Rechtsprechung zur Werbung von Zahnärzten ist nach den Worten des BZÄK-Kommentars „im Fluss“. Unsere Einordnung in erlaubt, heikel und verboten ist eine redaktionelle Lesart, kein Urteil.
Die Linkattribute haben wir am 25. Oktober 2026 an einzelnen Profilen im ausgelieferten Quelltext geprüft; per JavaScript nachgeladene Links haben wir nicht erfasst, und Portale ändern ihre Technik. Die erwarteten Linkzahlen im Beispiel sind Erfahrungswerte. Wie stark Google einzelne Links gewichtet, ist nicht veröffentlicht.
Häufige Fragen
Was gehört zu SEO für Zahnärzte?
SEO für Zahnärzte umfasst alles, was eine Praxis bei Google und zunehmend in KI-Antworten sichtbar macht: Unternehmensprofil, Website, Bewertungen und Verweise von anderen Websites. Weil Zahnmedizin ein Gesundheitsthema ist, gewichtet Google Vertrauen und Fachwissen besonders. Zusätzlich gelten Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung.
Dürfen Zahnärzte Backlinks kaufen?
Kein Gesetz verbietet, für eine Platzierung zu bezahlen. Der Beitrag muss aber als Werbung erkennbar sein (UWG, § 11 Abs. 1 Nr. 9 HWG), sachlich bleiben (§ 21 MBO) und für Google mit rel="sponsored" ausgezeichnet sein. Dann gibt er keine Linkkraft weiter; der Nutzen liegt in Lesern und Erwähnung.
Welche Portale verlinken Zahnarztpraxen ohne nofollow?
In unserer Prüfung am 25.10.2026 setzten Arzt-Auskunft (8 von 8 Profilen) und sanego (2 von 4 Profilen) Website-Links ohne nofollow. jameda verlinkt mit rel="nofollow". Die Zahnarztsuche der BLZK zeigt die Homepage über eine Web-Komponente; ob Google das als Link wertet, ist offen.
Darf ich in Kitas und Schulen für meine Praxis werben?
Prophylaxe-Besuche im Rahmen der Gruppenprophylaxe sind Gesundheitsaufklärung und unproblematisch. § 11 Abs. 1 Nr. 12 HWG verbietet aber Werbemaßnahmen, die sich überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richten. Flyer und Giveaways mit Praxiswerbung für die Kinder gehören deshalb nicht dazu.
Kann ich meinen Eintrag bei einem Bewertungsportal löschen lassen?
In der Regel nicht. Der Bundesgerichtshof hält Arztbewertungsportale grundsätzlich für zulässig (VI ZR 358/13). Einen Löschanspruch erkannte er 2018 an, weil das Portal zahlende und nicht zahlende Ärzte ungleich behandelte (VI ZR 30/17).
Brauchen Zahnarztpraxen für KI-Suchen Backlinks?
Für Nennungen in ChatGPT und anderen KI-Systemen kann eine Erwähnung in den Quellen genügen, die sie heranziehen – bei lokalen Fragen vor allem Verzeichnisse und Bewertungsportale. Für das Google-Ranking braucht es weiterhin Links. Beides entsteht über dieselben sauberen Quellen: Portale, Fachgesellschaften, Regionalmedien.
